Die AMKB kontrolliert nach einer risikobasierten Kontrollstrategie. Eine risikobasierte Kontrollstrategie beinhaltet kurz gesagt, dass dort kontrolliert wird, wo die Wahrscheinlichkeit für Verstösse am höchsten ist.
Ein bisschen ausführlicher dargestellt beinhaltet die risikobasierte Kontrollstrategie das Folgende.
Grundlage für eine risikobasierte Kontrollstrategie ist eine Arbeitsmarktanalyse. Diese analysiert in unserem Fall den Arbeitsmarkt im Kanton Basel-Landschaft im Baugewerbe. Für diese Analyse werden einerseits statistische Zahlen über die Bauwirtschaft im Kanton Basel-Landschaft ausgewertet und andererseits die Fallstatistiken der AMKB zu Rate gezogen. Ausserdem werden die durch die AMKB festgestellten Verstösse ausgewertet. Aufgrund dieser Analyse ergibt sich ein Bild, bei welchen Konstellationen das Risiko für Verstösse am höchsten ist. Diese ermittelten Konstellationen bilden die Grundlage für die risikobasierte Kontrollstrategie.
Damit die Arbeitsmarktkontrolle wirksam und effizient ist, muss man den Arbeitsmarkt als Ganzes im Fokus haben. Mit diesem Ansatz wird sichergestellt, dass nur dort detailliertere Abklärungen getroffen werden, wo das Risiko für Missbrauch am höchsten ist und man somit auch die grösste Wirkung erzielen kann.
Bei einem risikoorientierten Kontrollansatz geht man davon aus, dass Kontrollbereiche mit einem höheren Missbrauchspotenzial öfters und vertiefter kontrolliert werden sollten, als solche mit einem geringeren Missbrauchspotenzial. Hierfür braucht es eine Risikoanalyse. Diese nehmen die Tripartiten Kommissionen auf Bundes- und Kantonsebene im Rahmen ihrer Arbeitsmarktbeobachtung sowie die paritätischen Kommissionen von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen regelmässig vor. Auch die AMKB hat im Berichtsjahr gemeinsam mit der Zentralen Paritätischen Kontrollstelle (ZPK) die Borisat GmbH mit der Erstellung einer solchen Arbeitsmarktanalyse spezifisch für den Kanton Basel-Landschaft beauftragt. Dem Management Summary können die Ergebnisse dieser Analyse entnommen werden.
Der Arbeitsmarkt im Bauhaupt- und Baunebengewerbe ist wesentlich von der Arbeit auf den Baustellen geprägt. Dort finden Tätigkeiten in verschiedenen Branchen gleichzeitig statt. Deshalb ist eine nach Branchen organisierte Kontrolltätigkeit nicht zielführend und wenig effizient. Durch branchenübergreifende Kontrollen wird die Wirksamkeit und Effizienz der Kontrollen gesteigert. Damit werden unnötige Mehrfachkontrollen vermindert, wie dies auch in der kantonalen Gesetzgebung vorgesehen ist.
Themenübergreifende Kontrolle
Missbrauch im Arbeitsmarkt verläuft nicht entlang der verschiedenen gesetzlichen Grundlagen. Deshalb kann eine Kontrolle auch nur effektiv und zielführend sein, wenn sie themenübergreifend erfolgt und nicht nach den einzelnen gesetzlichen Grundlagen aufgesplittet wird. Der Ansatz einer strategischen Arbeitsmarktkontrolle geht deshalb davon aus, dass ein themenübergreifender Ansatz in der Kontrolltätigkeit notwendig ist, um das Ziel zu erreichen, GAV-Verletzungen, Lohndumping und Schwarzarbeit zielgerichtet und wirkungsvoll einzudämmen.
Für wirksame und effiziente Arbeitsmarktkontrollen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe erfolgt die Kontrolltätigkeit auf drei Ebenen: a) Arbeitsmarktbeobachtung/Arbeitsmarktanalyse, b) Baustellenkontrolle und c) vertiefte Kontrollen.
Die Arbeitsmarktbeobachtung ist die erste Ebene der Kontrolltätigkeit, um überhaupt Erkenntnisse über die Bautätigkeit im Zuständigkeitsgebiet zu erfassen:
Die Arbeitsmarktbeobachtung wird durch die AMKB laufend durchgeführt. Grundlage hierfür bilden die Entsendemeldungen, Meldungen von Dritten aber auch Erkenntnisse und Ergebnisse aus der laufenden Kontrolltätigkeit. Auf der Basis der Gesamtheit dieser gewonnenen Informationen wird die Bautätigkeit im ganzen Kanton hinsichtlich der Erkennung von Risikobaustellen analysiert.
Wie bereits erwähnt hat die AMKB im Jahr 2018 die Borisat GmbH mit der Durchführung einer fundierten Analyse des Arbeitsmarktes im Kanton Basel-Landschaft beauftragt. In dieser Arbeitsmarktanalyse wurde eine risikobasierte Kontrollstrategie einerseits für GAV-Kontrollen andererseits für Schwarzarbeitskontrollen erarbeitet. Diese Strategie setzt sich aus verschiedenen Komponenten wie Branche, Kontrollzeiten, firmenspezifische Merkmale und auftragsspezifische Merkmale zusammen.
Die Arbeitsmarktanalyse ergab, dass im Bereich der GAV-Kontrollen die Plattenleger, die Gipser, die Maler, die Kundenmaurer und die Baureiniger die risikoreichsten Branchen sind. Um diese Kontrollen am effizientesten durchführen zu können, sollten die Kontrollen an sechs Tagen pro Woche zu Normalarbeitszeiten durchgeführt werden.
Firmenspezifisch sind im GAV-Bereich insbesondere folgende Firmen zu kontrollieren:
Auftragsspezifisch sind im GAV-Bereich insbesondere folgende Firmen zu kontrollieren:
Statt den Fokus lediglich auf die Anzahl abgeschlossener Kontrollen zu richten, sollte, so das Resultat der Arbeitsmarktanalyse, eine Zielsetzung aufgrund dreier Kriterien erstellt werden. Diese Kriterien sind.
Die Arbeitsmarktanalyse ergab weiter, dass im Bereich der Schwarzarbeitskontrollen die gleichen Branchen wie bei den GAV-Kontrollen die risikoreichsten Branchen sind (Plattenleger, Gipser, Maler, Kundenmaurer, Baureiniger). Diese Kontrollen sollten am besten, täglich ab 16.00 Uhr, samstags und sonntags stattfinden.
Firmenspezifisch sind im Schwarzarbeitsbereich insbesondere folgende Firmen zu kontrollieren:
Auftragsspezifisch sind im Schwarzarbeitsbereich folgende Firmen zu kontrollieren:
Die Arbeitsmarktanalyse ergab weiter, dass die risikobasierte Kontrollstrategie mit folgenden Vorgaben durchgeführt werden sollte:
Diese Kontrollstrategie bestätigt in grossen Teilen die bisherige Kontrollstrategie der AMKB und ergänzt sie um wesentliche Punkte, wie beispielsweise Kontrollzeiten. Da diese Arbeitsmarktanalyse erst in der zweiten Hälfte des Jahres 2018 vorlag, kann noch keine verlässliche Aussage darüber gemacht werden, wie diese Strategie in der Praxis funktioniert.
Im gesamten Berichtsjahr wurden jedoch schwerpunktmässig die eruierten Risikobaustellen kontrolliert.
Diese Ansätze sind deshalb so wesentlich, weil sich die Realität in den letzten Jahren im Bauhaupt- und Baunebengewerbe sehr verändert hat. Nicht alle Firmen führen Arbeiten mit eigenem Personal aus. Der Einsatz von Subunternehmern, ganzen Subunternehmerketten und selbständigen Dienstleistungserbringern erhöht die Komplexität der Fälle und die Gefahr von Missbrauch. Deshalb ist es wichtig, dass die Kontrollen von einem zentralen Kontrollorgan durchgeführt werden, welche alle Arbeitnehmer auf der Baustelle kontrollieren kann und nicht nach Branche oder Gesetzesgrundlage unterscheiden muss.
Ein ebenfalls wichtiger Aspekt dieser umfassenden Kontrollen ist Präsenz zu markieren und die dadurch erzielte präventive Wirkung.
Aufgrund der Ergebnisse aus den Baustellenkontrollen werden anschliessend vertiefte Kontrollen entsprechend den Anforderungen der verschiedenen GAV und gesetzlichen Grundlagen durchgeführt.:
Der Bund, die Kantone und die paritätischen Kommissionen machen ebenfalls Vorgaben bezüglich der Kontrollstrategie. Die von der Tripartiten Kommission Flankierende Massnahmen (TPK) des Bundes bezeichneten Fokusbranchen umfassten für das Jahr 2018 wiederum unter anderem das Baunebengewerbe. Der Bund macht ausserdem aufgrund seiner Risikoanalyse Vorgaben, welche Entsendemeldungen prioritär zu kontrollieren sind.
Bei Entsendebetrieben sind dies:
Bei selbständig erwerbstätigen Dienstleistungserbringern sind dies:
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft definierte die Kontrollstrategie im Mai 2015, gestützt auf einen entsprechenden Antrag der kantonalen TPK, mit Gültigkeit bis auf Weiteres mit folgenden Punkten:
Mittels einer offensiven, konsequenten und entschlossenen Bekämpfung aller Formen von Schwarzarbeit sollen folgende Ziele erreicht werden:
Da die Kontrollstrategie, welche durch die Borisat GmbH erstellt wurde, erst in der zweiten Hälfte des Jahres 2018 zur Verfügung stand, entwickelte die AMKB für das Jahr 2018 eine eigene Kontrollstrategie. Grundlage hierfür war, wie bereits im Jahr 2017, die Vorgaben des Bundes und des Regierungsrates und die eigenen Erfahrungen aufgrund bisheriger Kontrollen. Auch im Jahr 2018 wurde wiederum ein grosses Augenmerk auf die Kontrolle von Grossbaustellen gelegt, da dort das Risiko für Schwarzarbeit und Unterschreitung der Lohn- und Arbeitsbedingungen aufgrund von undurchsichtigen Subunternehmerketten besonders gross ist.
Auch die selbständigen Dienstleistungserbringer wurden im Jahr 2018 vermehrt kontrolliert, da gerade bei mehreren selbständigen Dienstleistungserbringern, die für denselben Auftraggeber arbeiten, das Risiko von Scheinselbständigkeit sehr hoch ist.
Es wurden ausserdem vermehrt Kontrollen auch abends und am Wochenende durchgeführt, da festgestellt wurde, dass zu diesen Zeiten unter Umständen eine rege Bautätigkeit stattfindet und hier das Risiko insbesondere für Schwarzarbeit, aber auch für Verstösse gegen GAV bezüglich Überschreitung der Höchstarbeitszeit, sehr hoch ist.
Für die Tätigkeit der AMKB sind unter anderem die folgenden gesetzlichen Grundlagen zentral:
Auf den Bundeserlassen gründen zudem zahlreiche Weisungen und Musterprozesse des SECO, welche für die Bekämpfung der Schwarzarbeit und die Kontrolle der Einhaltung der GAV von Bedeutung sind und von der AMKB entsprechend zu beachten sind. Die AMKB steht mit dem Kanton Basel-Landschaft in regem Austausch um die operative Tätigkeit weiter zu entwickeln.
Der Verein Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe, AMKB mit Sitz in Pratteln hat seit dem 1. Januar 2017 die Rolle als «zentrales von den Vertragsparteien mandatiertes Kontrollorgan» (Art. 16 Abs. 1 AMAG,) und der «branchenspezifischen Kontrollorganisationen der Sozialpartner» (Art.12 Abs.1 GSA) übernommen. Der Kanton Basel-Landschaft und die AMKB haben hierfür am 12. Januar 2017 rückwirkend auf den 1. Januar 2017 eine Leistungsvereinbarung über die Durchführung der Kontrollen im Bereich der Schwarzarbeitsbekämpfung im Baselbieter Baugewerbe und über die Durchführung der Kontrollen betreffend Einhaltung der GAV abgeschlossen. In dieser Leistungsvereinbarung sind die Kontrollgegenstände, die Kontrollziele, die Art der Berichterstattung, die Schlechterfüllung und die finanzielle Entschädigung der AMKB für die Durchführung dieser Kontrollen geregelt.
Von der Zentralen Paritätischen Kommission des GAV für Branchen des Ausbaugewerbes in den Kantonen Baselland, Basel-Stadt und Solothurn ist die AMKB beauftragt, sämtliche Kontrollen im Bereich dieses GAV und der daran beteiligten Branchen-GAV durchzuführen. Die Durchführung und der Ablauf dieser Kontrollen sind einerseits im entsprechenden GAV und andererseits im Kontrollreglement festgelegt. Zwischen der Zentralen Paritätischen Kontrollstelle, ZPK und der AMKB wurde eine entsprechende Zusammenarbeitsvereinbarung für die Jahre 2017 bis 2019 unterzeichnet.
Im Bereich der Kontrollen auf Einhaltung der GAV hat die AMKB ausserdem mit verschiedenen Paritätischen Kommissionen direkte Leistungsvereinbarungen abgeschlossen, in denen ebenfalls die Kontrollgegenstände, die Kontrollziele, die Art der Berichterstattung und die Entschädigung der AMKB festgelegt wird.
Die Kontrollschwerpunkte ergaben sich einerseits aus der oben ausgeführten Arbeitsmarktanalyse sowie der daraus abgeleiteten Kontrollstrategie und andererseits aus den Entsendemeldungen. Wie untenstehender Grafik entnommen werden kann, entfielen 40% der Entsendemeldungen auf des Schreinergewerbe, 27% auf die Metallbaubranche, und 14% auf die Gebäudetechnikbranche. Entsprechend dieser Entsendemeldungen wurden im Entsendebereich die Kontrollschwerpunkte gesetzt.