Es müssen zwei parallele Verfahren unterschieden werden:
- Die ZPK kann in ihrem Entscheid eine Konventionalstrafe und Kontrollkosten auferlegen, wenn gesamtarbeitsvertragliche Bestimmungen der Branchen des Ausbaugewerbes in den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn verletzt wurden.
- Die ZPK hält ihre Feststellungen in einem Protokoll (ZPK-Entscheid) fest und leitet dieses an die zuständige Behörde weiter. Die Behörde kann gestützt auf öffentlich-rechtliche Bestimmungen eine Verwaltungssanktion auferlegen. Es handelt sich dabei um ein Verwaltungsverfahren.