In einer Medienmitteilung zu Verstössen auf der Baustelle der Kehrichtverbrennungsanlage KVA schreibt das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt heute, es sei bisher keine entsprechende Meldung eingegangen. Deshalb könne der Kanton Basel-Stadt gegen das fehlbare Unternehmen gar nicht vorgehen.
Der Kanton Basel-Stadt ist schon seit einer Woche über Missstände in der Kehrrichtverbrennungsanlage informiert

Versucht das Departement von Regierungsrat Christoph Brutschin, den Sozialpartnern den Schwarzen Peter zuzuschieben? Fakt ist: Die Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe AMKB als beauftragtes Kontrollorgan informierte das zuständige Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) bereits vor einer Woche, am 25. September 2020 zunächst telefonisch und gleichentags per Mail schriftlich über die inakzeptablen Zustände.

Eins ist klar: Für den Vollzug des Arbeitsgesetzes und die Behandlung von Verstössen gegen das Entsendegesetz und die entsprechenden Sanktionierungen ist der Kanton zuständig. Bei entsprechenden Meldungen haben die Behörden zu handeln.

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