Der GAV ist ein Vertrag zwischen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmerverbänden (Gewerkschaften). Er regelt die Lohn- und Arbeitsbedingungen in den ihm unterstellten Arbeitsverhältnissen.

Der GAV muss von allen Betrieben und Angestellten, die Mitglied einer GAV-Partei sind oder sich dem GAV angeschlossen haben, beachtet werden. Anders als bei einem normalen Vertrag bewirkt der GAV eine Bindung der angeschlossenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die am Vertragsschluss selber gar nicht beteiligt waren.

Die gesetzliche Grundlage sind die Art. 356 ff. OR.

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