Vollzugskostenbeiträge sind Beiträge, welche die einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellten Unternehmen und Arbeitnehmenden an die Kosten des Vollzugs und der Kontrolle desselben zu leisten haben. Auch ausländische Arbeitgebende, die Arbeitnehmende in die Schweiz entsenden, schulden diese Beiträge.

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