Zunächst ist der in der Schweiz geschuldete Lohn mit den jeweils geschuldeten Zuschlägen (z.B. für Ferien, Feiertage etc.) zu ermitteln. Diese Angaben können Sie dem jeweiligen GAV entnehmen. Anschliessend setzen Sie das Ergebnis in Relation zur Lohnbasis im Herkunftsland.

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