Die 90 Tage beziehen sich auf die entsendende Firma sowie auf die entsandten Arbeitnehmenden.

Für das "Guthaben" der Firma ist es unerheblich, wie viele Mitarbeitende sie an einem bestimmten Tag gleichzeitig entsendet. Es zählen jeweils die Daten, an denen ihre Mitarbeitenden in die Schweiz entsandt werden. Entsendet eine Firma also bspw. an 5 Tagen jeweils 3 Mitarbeitende, so hat die Firma 5 Tage "aufgebraucht".

Wurde ein Mitarbeiter bereits für 90 Tage von einem Unternehmen in die Schweiz entsandt, so kann ihn kein anderes Unternehmen für weitere Einsätze im selben Kalenderjahr in die Schweiz entsenden. Der Mitarbeiter hat sein Guthaben von 90 Tagen aufgebraucht.

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