Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind EU/EFTA-Bürgerinnen und Bürger, die in einem Staat der EU/EFTA wohnen und in der Schweiz arbeiten (Arbeitnehmende oder Selbstständige mit Firmensitz in der Schweiz). Es muss mindestens einmal pro Woche eine Rückkehr an den ausländischen Hauptwohnsitz erfolgen. Grenzgängerinnen und Grenzgänger können sich bei der Einwohnergemeinde in der Schweiz als Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter anmelden. Die kantonalen Behörden des Arbeitsortes erteilen die Grenzgängerbewilligung. Es gelten keine Grenzzonen mehr, weshalb Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der ganzen EU/EFTA wohnen und in der ganzen Schweiz arbeiten dürfen.

Sie haben Fragen oder möchten einen Verstoss melden?

Das könnte Sie ebenfalls interessieren!

alle FAQs