Grundsätzlich ist jeder einzelne Auftrag und Einsatzort zu melden. Alle geplanten Einsatztage sind in der Meldung anzugeben.

Eine einmalige Meldung reicht aus, wenn während mehreren Einsätzen der gleiche Auftrag für eine Auftraggeberin am selben Einsatzort ausgeführt wird. Die jeweiligen Einsatztage für die einzelnen Einsätze sind anzugeben.

Werden Unterhalts- und Serviceaufträge in mehreren Einsätzen für eine Auftraggeberin an verschiedenen Einsatzorten ausgeführt werden, genügt eine einzige Meldung nur ausnahmsweise. Die jeweiligen Einsatztage für die einzelnen Aufträge und der erste Einsatzort sind in der Meldung anzugeben. Unter diese Aufträge fallen namentlich Montagearbeiten an Elektrizitäts- oder Rohrleitungen oder im Strassen- oder Eisenbahnbau (z.B. Einbau von Sicherheitseinrichtungen auf einem Autobahnabschnitt).

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