• Anmeldung über: www.meweb.admin.ch/meldeverfahren. Die Meldefrist beträgt acht Tage.
  • Die Arbeits- und Lohnbedingungen gemäss Schweizer Recht müssen eingehalten werden. Eine Berechnungshilfe findet sich unter www.entsendung.admin.ch.
  • Die Arbeitszeiten gemäss Schweizer Recht müssen einhalten werden.
  • Die Kontrollen erfolgen durch Befragung der entsendeten Arbeitnehmenden. Damit die Kontrolle durchgeführt werden kann, müssen sich diese Personen über ihre Identität ausweisen können. Es empfiehlt sich, den Entsandten Unterlagen mitzugeben, welche die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen belegen (bspw. Arbeitsrapporte mit Angaben zu Arbeitszeiten, Fahrt- und Pausenzeiten).
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