Informieren Sie umgehend die zuständige kantonale Behörde per E-Mail oder per Fax. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Meldebestätigung. Der laufende Tag wird bei der Gutschrift berücksichtigt, wenn Sie die Mitteilung bis spätestens 12.00 Uhr vornehmen. Rückwirkende Gutschriften werden aus Beweisgründen nur ausnahmsweise gewährt.

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