Die Leistungsvereinbarung zwischen der AMKB und dem Kanton Basel-Landschaft wurde Ende des Jahres 2016 von den beteiligten Sozialpartnern und dem Kanton Basel-Landschaft ausgearbeitet. Ziel war es, mit dem neuen, durch die Sozialpartner getragenen Kontrollverein AMKB die Beauftragung durch den Kanton im Detail zu regeln.
Nach einigen Vorarbeiten wurde der Verein AMKB schliesslich am 11. Januar 2017 gegründet und am 18. Januar 2017 im Handelsregister eingetragen. Die Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und der AMKB wurde am 12. Januar 2017 auf Seiten des Kantons durch Regierungsrat Thomas Weber und auf Seiten der AMKB durch das damalige Co-Präsidium Sascha Haltinner und Markus Meier unterzeichnet.
Die AMKB hat aufgrund dieser Leistungsvereinbarung folgende Leistungen zu erbringen:
Die Arbeitsmarktanalyse umfasst eine laufende Analyse des Arbeitsmarktes im Baunebengewerbe. In diese Analyse fliessen die Zemis-Meldungen und es werden laufend die Ergebnisse aus der Kontrolltätigkeit ausgewertet (siehe auch «Kontrollstrategie der AMKB»)
Im Bereich der Schwarzarbeit hat die AMKB pro Jahr 450 Kontrollen abzuschliessen. Eine Kontrolle umfasst die Mitarbeitenden einer Firma, die zum Kontrollzeitpunkt auf der Baustelle angetroffen werden. Es ist eine schriftliche Verifikation der Feststellungen auf der Baustelle beim Arbeitgeber, ein Soll-Ist Vergleich durchzuführen und zu dokumentieren. Grundsätzlich sind stets die Kontrollgegenstände Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrecht zu überprüfen.
Im Bereich der GAV-Kontrollen führt die AMKB pro Jahr mindestens 450 Betriebskontrollen bezüglich Einhaltung der allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge im Baunebengewerbe durch. Eine Betriebskontrolle umfasst die Mitarbeitenden einer inländischen oder ausländischen Firma, die zum Kontrollzeitpunkt auf einer Baustelle angetroffen werden. Als eine Betriebskontrolle gelten auch die Kontrolle von inländischen oder ausländischen Selbständigerwerbenden sowie Kontrollen im öffentlichen Beschaffungswesen. Es ist eine schriftliche Verifikation der Feststellungen auf der Baustelle beim Arbeitgeber, ein Soll-Ist Vergleich durchzuführen und zu dokumentieren.
Anzustreben ist, dass mindestens 10 Prozent der GAV-Kontrollen bei inländischen Betrieben vorgenommen werden und mindestens 10 Prozent der GAV-Kontrollen bei öffentlichen Vergaben.
Sämtliche Leistungen der AMKB werden durch den Kanton wie folgt entschädigt. Die Entschädigung der GAV-Kontrollen erfolgt durch eine Verdoppelung der Vollzugskostenbeiträge welche jährlich durch die Zentrale Paritätische Kontrollstelle, ZPK gestützt auf den GAV Ausbau eingenommen werden. Das Kostendach für diesen Beitrag liegt bei CHF 650'000.-. In diesem Betrag ist die Abgeltung für die Durchführung der Kontrollen im Bereich der öffentlichen Beschaffungen bereits enthalten.
Für die Schwarzarbeitskontrollen leistet der Kanton einen jährlichen Beitrag in Höhe von CHF 450'000.-. Dieser beinhaltet drei Vollzeitstellen von Schwarzarbeitsinspektoren, die räumliche und technische Infrastruktur für diese drei Vollzeitstellen und die fachliche Aus- und Weiterbildung dieser drei Vollzeitstellen.
Werden die Vorgaben des Kantons nicht erfüllt, wird der finanzielle Beitrag entsprechend gekürzt .
Der Regierungsrat beaufsichtigt den Vollzug der Leistungsvereinbarung durch die AMKB. Die AMKB ist verpflichtet eine ordentliche Revision durchführen zu lassen. Ausserdem beauftragt die AMKB ihre Revisionsstelle damit, in einem Zusatzbericht an den Regierungsrat über weitere Punkte wie Vergütungen, Einhaltung von Zielgrössen etc. Bericht zu erstatten.
Die Leistungsvereinbarung wurde für eine feste Laufzeit vom 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2024 abgeschlossen.