Ein wichtiges Prinzip des schweizerischen Arbeitsrechts ist die Kündigungsfreiheit. Es liegt im freien Willen der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden, ein Arbeitsverhältnis einzugehen und es auch wieder zu beenden.
Es gibt jedoch eine wichtige Grenze der Kündigungsfreiheit: Eine Kündigung darf nicht aus missbräuchlichen Motiven erfolgen.