Die AMKB betreibt die Geschäftsstelle der Zentralen Paritätischen Kontrollstelle, ZPK. Diese hat gestützt auf Art. 7.5 des Gesamtarbeitsvertrages für Branchen des Ausbaugewerbes in den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn (GAV Ausbau) die Aufgabe, die Einhaltung des GAV Ausbau und die dem GAV Ausbau angeschlossenen Branchen GAV zu überprüfen.
Wer ist die ZPK und in welchem Verhältnis steht sie zur AMKB?
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