Um die Arbeitskräfte vor unzulässig niedrigen Löhnen und Arbeitsbedingungen in der Schweiz zu schützen, wurden am 1. Juni 2004 sogenannte flankierende Massnahmen eingeführt. Diese Schutzmassnahmen gegen Lohndumping stellen sicher, dass inländische und ausländische Unternehmen unter gleichen Wettbewerbsbedingungen agieren.
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