Hier ist zu unterscheiden, ob eine Krankentaggeldversicherung vorliegt oder nicht.
Bei Vorliegen einer Krankentaggeldversicherung
In der Regel leisten Versicherungen 80% des Lohnes während 720 oder 730 Tagen innert 900 Tagen. Bitte konsultieren Sie die Versicherungspolice und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Von den Taggeldern müssen keine Abzüge für AHV/IV/EO-Prämien gemacht werden. Bei der Pensionskasse tritt meistens nach einigen Monaten Krankheit eine Prämienbefreiung ein.
Bei Fehlen einer Krankentaggeldversicherung
Massgebend sind andere Quellen:
Die Regelungen des Obligationenrechts: Die Arbeitgeberin hat den Arbeitnehmenden bei Krankheit den vollen Lohn für eine bestimmte Dauer zu bezahlen, sofern das Arbeitsverhältnis bereits mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen wurde. Diese Pflicht gilt ab dem ersten Krankheitstag. Die Dauer der Lohnfortzahlung bemisst sich nach der Anzahl Dienstjahren. Im ersten Dienstjahr der Arbeitnehmenden muss die Arbeitgeberin den Lohn mindestens drei Wochen zu 100% entrichten. Im Anschluss daran gilt die Lohnfortzahlungspflicht für eine angemessene Dauer. Für die Beurteilung der Angemessenheit orientieren sich die Gerichte an der untenstehenden Tabelle.
In einem Arbeitsvertrag, einem GAV oder einem NAV kann die Lohnfortzahlung auch für eine längere Dauer vereinbart werden. Konsultieren Sie die entsprechenden Dokumente.