Beweispflichtig ist der Arbeitnehmer. Er hat der Arbeitgeberin auf ihr Verlangen ein Arztzeugnis einzureichen. Das Arztzeugnis muss ausweisen, ob der Arbeitnehmer ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist. Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit muss das Ausmass der Einschränkung angegeben werden. So ist bspw. anzugeben, wie viele Stunden Arbeitstätigkeit pro Tag zumutbar sind. Eine Diagnose soll das Arztzeugnis nicht enthalten.

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