Die Leistungsvereinbarung zwischen der AMKB und dem Kanton Basel-Landschaft wurde Ende des Jahres 2016 von den beteiligten Sozialpartnern und dem Kanton Basel-Landschaft ausgearbeitet. Ziel war es, mit dem neuen, durch die Sozialpartner getragenen Kontrollverein AMKB die Beauftragung durch den Kanton im Detail zu regeln.
Nach einigen Vorarbeiten wurde der Verein AMKB schliesslich am 11. Januar 2017 gegründet und am 18. Januar 2017 im Handelsregister eingetragen. Die Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und der AMKB wurde am 12. Januar 2017 auf Seiten des Kantons durch Regierungsrat Thomas Weber und auf Seiten der AMKB durch das damalige Co-Präsidium Sascha Haltinner und Markus Meier unterzeichnet.
Die AMKB hat aufgrund dieser Leistungsvereinbarung folgende Leistungen zu erbringen:
Die AMKB kontrolliert nach einer risikobasierten Kontrollstrategie. Eine risikobasierte Kontrollstrategie beinhaltet kurz gesagt, dass dort kontrolliert wird, wo die Wahrscheinlichkeit für Verstösse am höchsten ist.
Ein bisschen ausführlicher dargestellt beinhaltet die risikobasierte Kontrollstrategie das Folgende.
Grundlage für eine risikobasierte Kontrollstrategie ist eine Arbeitsmarktanalyse. Diese analysiert in unserem Fall den Arbeitsmarkt im Kanton Basel-Landschaft im Baugewerbe. Für diese Analyse werden einerseits statistische Zahlen über die Bauwirtschaft im Kanton Basel-Landschaft ausgewertet und andererseits die Fallstatistiken der AMKB zu Rate gezogen. Ausserdem werden die durch die AMKB festgestellten Verstösse ausgewertet. Aufgrund dieser Analyse ergibt sich ein Bild, bei welchen Konstellationen das Risiko für Verstösse am höchsten ist. Diese ermittelten Konstellationen bilden die Grundlage für die risikobasierte Kontrollstrategie.
Die AMKB führt Arbeitsmarktkontrollen für verschiedene Paritätische Kommissionen und den Kanton Basel-Landschaft durch.
Der grösste Auftraggeber der AMKB ist die Zentrale Paritätische Kontrollstelle, ZPK. Im Auftrag der ZPK führt die AMKB sämtliche Kontrollen im Bereich des GAV Ausbau durch. Die AMKB führt die Baustellenkontrolle durch, fordert Unterlagen ein, erstellt die Gleichwertigkeitsprüfung, bei einem Verstoss erstellt sie das Kontrollprotokoll und stellt dieses der Unternehmung zu und macht die Entscheidvorbereitung zu Handen der Paritätischen Kommission. In den einzelnen Branchen werden durch die Paritätischen Kommissionen Vorgaben gemacht, wie viele Kontrollen im Entsendebereich pro Jahr abzuschliessen sind. Die Zusammenarbeit zwischen der AMKB und der ZPK wird mit einer Zusammenarbeitsvereinbarung geregelt.
Der zweitgrösste Auftraggeber der AMKB ist der Kanton Basel-Landschaft. In seinem Auftrag führt die AMKB einerseits Schwarzarbeitskontrollen im Baugewerbe andererseits Kontrollen auf Einhaltung des Entsendegesetzes und auf Einhaltung des Submissionsgesetzes im Baunebengewerbe durch. Zudem beauftragt der Kanton die AMKB in einer Leistungsvereinbarung, den Arbeitsmarkt laufend zu analysieren und mit Prävention und Beratung dem Missbrauch entgegenzuwirken.
Die AMKB betreibt die Geschäftsstelle der Zentralen Paritätischen Kontrollstelle, ZPK. Diese hat gestützt auf Art. 7.5 des Gesamtarbeitsvertrages für Branchen des Ausbaugewerbes in den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn (GAV Ausbau) die Aufgabe, die Einhaltung des GAV Ausbau und die dem GAV Ausbau angeschlossenen Branchen GAV zu überprüfen.
Die Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe, AMKB ist – gestützt auf Art. 4 Abs. 1 des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vom 17.Juni 2005 (Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit, BGSA; SR 822.41) i.V.m. §8 Abs. 2 und § 12 Abs. 1 des kantonalen Gesetzes über die Bekämpfung der Schwarzarbeit vom 12. Dezember 2013 (GSA; SGS 814) sowie die Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und der AMKB vom 1. Januar 2017 – legitimiert, die Einhaltung der Melde- und Bewilligungspflichten gemäss den entsprechenden Rechtsgrundlagen zu prüfen.