Nach einer erfolgten Kündigung haben Arbeitnehmende für die Stellensuche einen Anspruch auf einen halben Arbeitstag pro Woche. Diese Zeit kann für Vorstellungsgespräche genutzt werden. Nur die effektiv benötigte Zeit ist von der Arbeitgeberin freizugeben. Der halbe Tag kann auf Wunsch der Arbeitnehmenden auch in einzelne Stunden unterteilt werden.

Arbeitnehmende haben hingegen keinen Anspruch auf freie Zeit für das Durchlesen von Stellenanzeigen oder das Verfassen von Bewerbungsschreiben.

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