Arbeitnehmende, die in den Ferien krank werden, können die Ferien nachholen, soweit der Erholungszweck der Ferien wegen Krankheit oder Unfall vereitelt wird. Steht dies schon im Voraus fest, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Verschiebung der bereits festgelegten Ferien.
Wird ein Arbeitnehmer während seinen Ferien krank, hat er einen Anspruch auf Nachgewährung von Ferientagen?
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