Ja, die Arbeitgeberin muss bei Vorliegen eines Grundes für eine fristlose Kündigung schnell reagieren. Falls sie nicht sofort reagiert, verwirkt sie ihr Recht auf eine fristlose Kündigung. Nach der Gerichtspraxis hat die Arbeitgeberin nach einem Vorfall zwei bis drei Arbeitstage Zeit, um sich zu entscheiden, ob sie tatsächlich fristlos kündigen will.

Grösseren Unternehmen räumt die Gerichtspraxis eine etwas längere Frist ein. Es ist in solchen Betrieben davon auszugehen, dass die zuständigen Organe nicht ständig präsent sind. Eine sorgfältige Abklärung des Vorfalls gereicht der Arbeitgeberin nicht zum Nachteil, sofern sie die Abklärungen sofort einleitet.

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