Arbeitet eine Haushaltshilfe (bspw. eine Putzkraft) mehr als 8 Stunden pro Woche in einem Haushalt, ist diese Haushaltshilfe obligatorisch auch gegen Nichtberufsunfälle zu versichern.

Die Leistungen der Krankenkasse bei einer Grundversicherung mit Unfalldeckung erfassen im Wesentlichen Heilungs- und Behandlungskosten. Die Versicherungsleistungen der obligatorischen Unfallversicherungen gehen deutlich weiter (keine Franchise, kein Selbstbehalt, Taggelder und Renten sowie Integritäts- und Hilflosenentschädigungen) als diejenigen der Krankenkasse.

Die Prämien für die obligatorische Versicherung der Nichtberufsunfälle gehen zu Lasten der Arbeitnehmenden. Die Arbeitgeberin darf diese Prämien jedoch auch ganz oder teilweise übernehmen. Die Arbeitgeberin entrichtet den Prämienbetrag an die Versicherung und zieht dann – je nach Regelung – den Betrag vom Arbeitnehmer geschuldeten Betrag von dessen Lohn ab.

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