Als unselbständig erwerbend gilt, wer in untergeordneter Stellung auf bestimmte oder unbestimmte Zeit Arbeit leistet, ohne ein wirtschaftliches Risiko zu tragen.
Für eine unselbständige Erwerbstätigkeit sprechen unter anderem folgende Merkmale:
- Fehlen erheblicher Investitionen
- Keine massgebliche Entscheidungsbefugnis über Investitionen und Personalfragen
- Handeln in fremdem Namen und auf fremde Rechnung
- Pflicht, sich an Weisungen zu halten (in persönlicher, organisatorischer und zeitlicher Hinsicht); Vorliegen eines Unterordnungsverhältnisses
- Bindung an Arbeitsplan, Arbeitszeiten und Präsenzpflicht
- Zuweisung eines Arbeitsplatzes
- Regelmässige Arbeit für den gleichen Arbeitgeber
- Bereitstellen von Arbeitsgerät oder -material durch den Arbeitgeber
- Periodische Entgeltleistungen: Monatslohn, Stundenlohn etc.