Handelt es sich bei einer Tätigkeit um eine Erwerbstätigkeit, besteht eine Pflicht zur Meldung dieser Arbeit sowie allenfalls zur Einholung einer Arbeitsbewilligung. Werden diese Pflichten nicht eingehalten, befinden wir uns im Bereich der Schwarzarbeit.

Keiner Melde- oder Bewilligungspflicht unterstehen Freundschaftsdienste, die Nachbarschaftshilfe sowie in der Regel die gegenseitige Hilfe unter Familienangehörigen.

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