Für eine Arbeitgeberin kann die Schwarzarbeit sehr gravierende finanzielle sowie strafrechtliche Konsequenzen haben. Das trifft auf private Arbeitgebende (bspw. bei der Beschäftigung von Haushaltshilfen) und auf Unternehmen zu.

Wird die Schwarzarbeit aufgedeckt, können hohe Bussen ausgesprochen werden. Im Ausländerrecht es zudem möglich, dass Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr, in schweren Fällen bis zu drei Jahren verhängt werden.

Darüber hinaus erfolgt im Falle einer Verurteilung der Eintrag ins Strafregister.

Nicht ordnungsgemäss entrichtete Sozialversicherungsabgaben müssen nachgezahlt werden. Verunfallt ein nicht versicherter Arbeitnehmer, muss die Arbeitgeberin zudem unter Umständen anstelle der Versicherung für die Folgekosten und Lohnfortzahlung aufkommen. Beschäftigt eine Arbeitgeberin ausländische Arbeitnehmende ohne Bewilligung, muss sie sämtliche Kosten übernehmen, die dem Gemeinwesen dadurch entstanden sind.

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