Als selbständig erwerbend gelten Personen, die unter eigenem Namen auf eigene Rechnung arbeiten sowie in unabhängiger Stellung sind und ihr eigenes wirtschaftliches Risiko tragen.
Folgende Merkmale sind Hinweise auf eine selbständige Erwerbstätigkeit.
- Tätigen von erheblichen Investitionen
- Handeln unter eigenem Namen auf eigene Rechnung
- Verfügen über eigene Geschäftsräume
- Tragen der Unkosten und des Verlustrisikos
- Beschäftigen von Personal
- Freies Bestimmen von Art und Weise der Arbeitserbringung; keinen Weisungen unterworfen
- Gleichstellung gegenüber Person, die Auftrag erteilt hat
- Selbständiges Festlegen der Arbeitszeiten
- Tätigsein für mehrere Auftraggeber