Eine Erwerbstätigkeit liegt vor, wenn eine bestimmte persönliche Tätigkeit verrichtet wird, die sich auf die Erzielung von Einkommen richtet.

  • Arbeit zu einem marktüblichen Lohn oder
  • Arbeit, die zwar zu einem tieferen als dem marktüblichen Lohn, jedoch mit der Motivation der Erzielung eines Einkommens verrichtet wird

Als Lohn kommen sowohl Geldleistungen als auch andere Leistungen wie Sach- oder Dienstleistungen (bspw. Gegengeschäfte) in Betracht.

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