Eine Erwerbstätigkeit liegt vor, wenn eine bestimmte persönliche Tätigkeit verrichtet wird, die sich auf die Erzielung von Einkommen richtet.
- Arbeit zu einem marktüblichen Lohn oder
- Arbeit, die zwar zu einem tieferen als dem marktüblichen Lohn, jedoch mit der Motivation der Erzielung eines Einkommens verrichtet wird
Als Lohn kommen sowohl Geldleistungen als auch andere Leistungen wie Sach- oder Dienstleistungen (bspw. Gegengeschäfte) in Betracht.