Arbeitnehmende, die schwarz arbeiten, sind nicht gegen Risiken wie Unfall, Krankheit, Invalidität und Arbeitslosigkeit versichert. Zudem erhalten sie im Umfang der schwarz geleisteten Arbeit nach der Pensionierung keine Rente. Wer schwarz arbeitet, profitiert folglich auch nicht von allfälligen Mindestlöhnen nach dem L-GAV, Höchstarbeitszeiten und vom Gesundheitsschutz. Darüber hinaus sind die Arbeitnehmenden stark von ihrer Arbeitgeberin abhängig.

Ausländische Arbeitnehmende gehen zudem das Risiko ein, dass ihnen die Aufenthaltsbewilligung entzogen wird und die Wegweisung aus der Schweiz erfolgt, wenn die Schwarzarbeit entdeckt wird.

Sollte die Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung ausgeübt werden, können gegen die betroffenen Arbeitnehmenden zudem eine Busse ausgesprochen werden. Auch Freiheitsstrafen können verhängt werden.

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