Meldepflicht bedeutet, dass eine Erwerbstätigkeit den Behörden zur Kenntnis zu bringen ist. Diese Meldung ist insbesondere die Grundlage dafür, dass bspw. Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern korrekt abgerechnet werden können.
Bei einer Bewilligungspflicht bedarf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zusätzlich der Zustimmung der Behörden. Sowohl im Falle von Melde- als auch Bewilligungspflichten darf die Erwerbstätigkeit erst nach der Meldung oder Erteilung der Bewilligung aufgenommen werden. Bei meldepflichtigen grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringungen (selbständige Dienstleistungserbringer oder Entsandte) ist die Meldung zudem in der Regel mindestens 8 Tage vor dem Einsatz zu erstatten.