Die auf den Baustellen angetroffenen Personen werden u.a. zu Themen wie Personalien, Firmenzugehörigkeit, Arbeits- und Lohnbedingungen befragt. Im Nachgang werden die zugeordneten Arbeitgebenden aufgefordert, Unterlagen zwecks Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen Melde- und Bewilligungspflichten einzureichen. Die eingereichten Unterlagen werden überprüft und eventuelle Unstimmigkeiten werden den Spezialbehörden zur Anzeige gebracht. Diese wiederum eröffnen bei begründetem Verdacht ein Verfahren gegen die involvierten Personen.

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